Konditionen

Allg. Geschäftsbedingungen so-fein

Grundsatz

  • Grundlage für jeden Auftrag bildet die schriftliche Offerte der so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro. Diese Offerte wird auf eine konkrete Anfrage des Kunden hin erstellt.
  • Die Kundenanfrage kann mündlich, schriftlich, per Email oder per Internet vor dem Anlass erfolgen.

Vertragsabschluss

  • Die von der so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro erstellte schriftliche Offerte wird erst mit der Gegenzeichnung durch den Kunden verbindlich. Das vom Kunden unterzeichnete Offertenexemplar muss bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass im Besitz der so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro sein, ansonsten ist die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro nicht mehr an die Offerte gebunden.
  • In Absprache mit der Geschäftsstelle können kurzfristige Bestellungen angefragt werden.
  • Einseitige Änderungen der Offerte durch den Kunden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Anerkennung durch die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro.
  • Änderungen einer bereits beidseitig unterzeichneten Offerte werden erst verbindlich, wenn sowohl der Kunde als auch die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro schriftlich zustimmen.

Angebot so-fein

  • Das so-fein Angebot richtet sich in erster Linie nach dem Sortiment gemäss Homepage (www.so-fein.ch) resp. nach deren Angebotsübersicht.
  • Innerhalb des Sortiments werden auch individuell zugeschnittene Wunschbuffets angeboten.
  • Die angebotenen Speisen (wie z.B. Obst) unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Es bleibt so-fein ausdrücklich vorbehalten, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, nach Absprache ohne Preisänderung durch gleichwertige Ware zu ersetzen.
  • Das Buffet wird – der Jahreszeit entsprechend – dekoriert. Nach Absprache werden auch spezielle Dekorationswünsche erfüllt.
  • Der Kunde hat das volle Anrecht auf die übrig gebliebenen Speisen.
  • Das so-fein Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 30 Personen. Für Aufträge unter 30 Personen gelten Spezialkonditionen.

Preise so-fein

  • Die Preise bestimmen sich nach der schriftlichen Offerte der so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro. Preisangaben auf der Homepage/der Angebotsübersicht sind nicht verbindlich.
  • Die Preise verstehen sich exkl. MWST.
  • Die Preise verstehen sich für fertig hergestellte Apéros.
  • Im Preis inbegriffen sind die Nutzung der Teller, des Bestecks, der Gläser (sofern die Getränke von der so-fein bezogen werden), das Dekorationsmaterial für eine saisonale Dekoration sowie Servietten und Stofftischtücher.
  • Spezialwünsche werden nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.
  • Dekorationskosten bei Spezialwünschen
    Das Material und der Aufwand für die Dekoration des Buffets gemäss Spezialwunsch des Kunden, werden nach effektiven Materialkosten und nach effektivem Stundenaufwand verrechnet.
  • Kleinaufträge unter 30 Personen
    Für Aufträge für weniger als 30 Personen wird eine Bearbeitungspauschale von mind. CHF 100.00 pro Auftrag verrechnet.
  • Personalkosten für Apéro-Betreuung
    Der Aufwand für das Anrichten des Apéros auf den zur Verfügung gestellten Tischen, die Betreuung und den Getränkeausschank sowie das Abräumen des Buffets wird nach effektivem Stundenaufwand verrechnet. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet.
  • Anzahl Personal
    Bei einer Anzahl ab 30 Personen: 2 Servicemitarbeiterinnen
    Ab 50 Personen: 3 Servicemitarbeiterinnen
    Ab 100 Personen: 4-5 Servicemitarbeiterinnen
  • Anlieferung
    Der Zeitaufwand für die Anlieferung des Apéros inkl. Geschirr und Gläser sowie für den Rücktransport des Inventars wird nach effektivem Stundenaufwand verrechnet. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet. Zusätzlich ist eine Kilometerentschädigung pro Fahrzeug von CHF 0.95/km geschuldet.
  • Geschirrreinigung Die Reinigung des während des Anlasses zur Verfügung gestellten Geschirrs (Teller, Besteck, Gläser und Platten) wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
  • Getränke
    Die von so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro bezogenen Getränke werden nach dem effektiven Verbrauch (inklusive angebrochene Flaschen) verrechnet. Die Preise richten sich nach der schriftlichen Offerte der so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro. Bei zusätzlichem Bedarf an Kühlgeräten werden die Kosten nach effektivem Aufwand weiter verrechnet. Werden die Getränke nicht über die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro bezogen, wird für die Nutzung der Gläser eine Gläsermiete verrechnet.
  • Im Preis nicht inbegriffen sind das Organisieren und Bereitstellen von Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Abfallentsorgung (ausser unserem selbst produzierten Abfall), Saalmieten, spezielle Bewilligungskosten von Ämtern, usw. Diese Kosten werden bei entsprechendem Bedarf separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Lieferung ohne Betreuung des Buffets (Kleinaufträge)

  • Bei einer Lieferung ohne Betreuung des Buffets wird der effektive Stundenaufwand für das Herrichten des Buffets verrechnet. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet.
  • Der Kunde verpflichtet sich, sämtliches Leergut in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es bei schmutzigem Leergut (Platten, Schüsseln etc.) einer Nachreinigung, wird diese von so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro durchgeführt. Die effektiv aufgewendete Zeit für die Nachreinigung wird belastet.

Zahlungskonditionen

  • Für die Rechnungsstellung gilt die bis sieben Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Für später gemeldete Personen wird für den zusätzlichen Koordinationsaufwand ein Aufpreis nach Aufwand verrechnet.
  • Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto nach Erhalt. Anderweitige Zahlungskonditionen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftlichkeit.

Annulierung

  • Muss der Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bittet die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro um sofortige schriftliche Information.
  • Bei kurzfristiger Absage wird Ihnen ein Teil der offerierten Kosten in Rechnung gestellt.
  • - Ab 7 Arbeitstagen vor dem Anlass 25%
    - Ab 5 Arbeitstagen vor dem Anlass 50%
    - Ab 3 Arbeitstagen vor dem Anlass 100%
  • Für die Annulation eines abgeschlossenen Vertrages, welcher ausserhalb von 7 Tagen vor dem Anlass erfolgt, wird eine Gebühr von CHF 70.00 für die Bearbeitung in Rechnung gestellt.

Haftung

  • Durch Kunden und deren Gäste beschädigtes oder verlorenes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
  • Die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro lehnt jegliche Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Auftragsausführung ab.
  • Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, durch Verschulden des Kunden, dessen Gäste oder durch Dritte, lehnt die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro jegliche Haftung ab.
  • Bei Lieferungen ohne Betreuung des Buffets wird jegliche Haftung in Zusammenhang mit der gelieferten Ware abgelehnt.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Die so-fein GmbH Bäuerinnen- und Landfrauenapéro kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Es gelten die im Zeitpunkt der Offertenunterzeichnung aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anwendbares Recht/ Gerichtsstand:

Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Solothurn.

Diese Bestimmungen sind gültig ab 1.Januar 2023